Simon Hörsch
Hilfe bei LRS
LRS-Verfahren an Stützpunktschule abgeschlossen
Das diesjährige Verfahren zur Feststellung einer möglichen Lese-Rechtschreib-Schwäche innerhalb Klasse 2 wurde an der Stützpunktschule (85. Grundschule) diese Woche abgeschlossen.
Doch begonnen hatte es schon lange vorher, denn bereits im November nahmen alle Zweitklässler an einem standardmäßigen Screening teil. Bei kritischer Fehlerzahl schloss sich an dieses Verfahren noch eine zweite diagnostische Methode an, Sätze zur Analyse der Schwierigkeiten.
Danach wurden die Eltern der Kinder in Kenntnis gesetzt, die Auffälligkeiten bei den Testverfahren zeigten. Es wurde dabei über eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren gesprochen und auch die weitern Schritte im Verfahren aufgezeigt.
Schließlich mussten die entsprechenden Kinder noch einmal an unserer Schule Aufgaben bearbeiten und dann wurde der Antrag fertig gestellt und an unsere LRS-Stützpunktschule in Grünau übersandt.
Diese schickte dann Anfang diesen Jahres Briefe an die Eltern mit dem Ablauf und allen wichtigen Informationen rund um das LRS-Verfahren.
Nun waren unsere ausgewählten Zweitklässler diese Woche für drei Tage zusammen mit vielen anderen Kindern aus anderen Grundschulen an der Stützpunktschule. Dort wurden noch mehr Verfahren und Aufgaben bearbeitet. Mittlerweile sind sie wieder gut in ihren Klassen bei uns angekommen.
Ziel des Verfahrens ist natürlich: den Kindern mit Schwierigkeiten besser helfen zu können. Kinder, die eine diagnostizierte LRS haben, brauchen Hilfe. Entweder in ihrer Stammgrundschule (das wählen die meisten Eltern) oder als Angebot für Kinder mit starker LRS, in einer sogenannten LRS-Klasse der 85. Grundschule. in dieser wird unter anderem ein Schuljahr auf zwei gestreckt und sie wird von dafür ausgebildeten LehrerInnen betreut. Danach kommen die Kinder wieder an ihre Grundschule zurück. Die Entscheidung darüber treffen immer die Eltern.
Doch auch für Kinder mit leichter oder mittlerer LRS muss danach die Hilfe an der Grundschule einsetzen. Wie das gehen kann, erfahren die Eltern im Gespräch mit der Klassenlehrerin.
Auch viel Wissenswertes rund um das Thema LRS und andere Teilleistungsstörungen findet man beim Kultusministerium.